Norm: ABGB §1323 BIO §14 Abs1IO §110IO §113
Rechtssatz: Bei einer Zug-um-Zug-Verpflichtung liegt eine unbestimmte Forderung im Sinn des § 14 Abs 1 IO vor. Der Wert einer „Zug-um-Zug-Einschränkung“ eines Schadenersatzanspruchs ist im Insolvenzverfahren daher zu schätzen und – falls nicht null – vom Schadenersatzbetrag abzuziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 208/17w Entscheidungstext OGH 27... mehr lesen...