Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt in den verbundenen Arbeitsrechtssachen von den fünfzehn beklagten Parteien die Zahlung von je S 15,965.596,70 sA und die Feststellung der Haftung für künftige Aufwendungen bei der Sanierung der sogenannten "F*****deponie". Die Beklagten werden ausschließlich nach dem Organhaftpflichtgesetz in Anspruch genommen. In den mit Ausnahme der Behauptung verschiedener individueller Pflichtverletzungen der einzelnen Beklagten sonst iden... mehr lesen...
Norm: B-VG Art142 B-VG Art143 OrgHG §8 B-VG Art. 142 heute B-VG Art. 142 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 142 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 41/2016 B-VG Art. 142... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezieht seit 20.12.1972 von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Berufsunfähigkeitspension gemäß § 271 ASVG. Seit 1.7.1974 übt er die (selbständige) Tätigkeit eines Trafikanten aus. Mit Bescheid vom 8.8.1984 sprach die beklagte Partei aus, wie hoch ab 1.1.1976 die dem Kläger gewährte Berufsunfähigkeitspension jeweils sei, daß bestimmte Beträge hievon gemäß § 94 ASVG ruhend gestellt werden und daß ein Überbezug von S 258.630,8... mehr lesen...
Norm: OrgHG §8 ASGG §37 OrgHG § 8 heute OrgHG § 8 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 104/1985 OrgHG § 8 gültig von 01.01.1968 bis 31.12.1986 ASGG § 37 heute ... mehr lesen...