Entscheidungen zu § 2 SanktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2021/3/24 3Ob166/20p

Norm: SanktG §2 SanktG § 2 gültig von 01.07.2010 bis 10.02.2025 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 5/2025
Rechtssatz: Ein Einfrieren eines Kontos nach der Syrien?Sanktionen VO setzt eine unmittelbar anwendbare Sanktionsmaßnahme der Europäischen Union oder einen Rechtsakt nach § 2 Abs 1 SanktG (Anordnung einer Maßnahme durch die Österreichische Nationalbank) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.2021

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