Rechtssatz
Ein Einfrieren eines Kontos nach der Syrien?Sanktionen VO setzt eine unmittelbar anwendbare Sanktionsmaßnahme der Europäischen Union oder einen Rechtsakt nach § 2 Abs 1 SanktG (Anordnung einer Maßnahme durch die Österreichische Nationalbank) voraus.Ein Einfrieren eines Kontos nach der Syrien?Sanktionen VO setzt eine unmittelbar anwendbare Sanktionsmaßnahme der Europäischen Union oder einen Rechtsakt nach Paragraph 2, Absatz eins, SanktG (Anordnung einer Maßnahme durch die Österreichische Nationalbank) voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2021:RS0133585Im RIS seit
20.05.2021Zuletzt aktualisiert am
20.05.2021