Norm: VKrG §2 Abs5 VKrG § 2 heute VKrG § 2 gültig ab 11.06.2010
Rechtssatz: Wird bei Abschluss des Kreditvertrags gleichzeitig ein Versicherungsvertrag geschlossen oder ein bestehender als Sicherheit gefordert und der Verbraucher als Kreditnehmer zur Aufrechterhaltung des Versicherungsv... mehr lesen...