Entscheidungsgründe: Der am 6. Dezember 1934 geborene Kläger begehrt der beklagten Partei gegenüber die Feststellung, er sei pensionsberechtigt im Sinne des Bundestheaterpensionsgesetzes, per 1. September 1984 in den zeitlichen Ruhestand zu versetzen und es sei ihm die nach dem Bundestheaterpensionsgesetz zustehende Pension im gesetzlichen Ausmaß seit 1. September 1984 auszuzahlen. Er begehrte ferner die Zahlung eines Betrages von 67.666,68 S brutto sA an Abfertigung. Die nach dem... mehr lesen...
Norm: BThPG §2 Abs1
Rechtssatz: Ob der die Kündigung ausschließende Antrag auf Versetzung in den zeitlichen Ruhestand vor oder nach dem Ausspruch der Kündigung gestellt wird, ist gleichgültig; er muß aber jedenfalls noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Dienstgeber zugekommen sein. Wurde das Dienstverhältnis aber mangels rechtzeitiger Antragstellung bereits durch eine rechtswirksame Kündigung beendet, so kann eine Versetzung in den z... mehr lesen...
Norm: BThPG §2 Abs1KollV für das technische Personal im Gesamtbereich der Bundestheater §30
Rechtssatz: Steht eine Dienstunfähigkeit im Sinne § 2 Abs 1 BThPG der weiteren Erfüllung der dienstvertraglichen Verpflichtungen des Dienstnehmers entgegen, so kann dieser Umstand, wenn er vom Dienstnehmer zum Anlaß eines Antrages auf Versetzung in den zeitlichen Ruhestand genommen wird, vom Dienstgeber nicht zum Anlaß einer Kündigung genommen werden. De... mehr lesen...