Norm: BB-PensionsO §46 Abs2 lita BB-PG §46 Abs2 lita BB-PG § 46 heute BB-PG § 46 gültig ab 01.10.2000
Rechtssatz: Im Unterschied zu einer Tätigkeit bei einem anderen Eisenbahnunternehmen ist bei einer solchen für ein Seilbahnunternehmen – was den Anrechnungsvorschriften aber zugrunde lie... mehr lesen...