Entscheidungen zu § 39 MedienG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2011/5/4 15Os52/10a (15Os187/10d, 15Os188/10a)

Gründe: In der Medienrechtssache des Antragstellers Siegfried K***** gegen die Antragsgegnerin Kl***** GmbH & Co KG (vormals Kl***** GmbH & Co KG) wegen §§ 6 Abs 1, 8a Abs 6 MedienG, AZ 9 Hv 133/06i des Landesgerichts für Strafsachen Graz, wurden mit Urteil dieses Gerichts vom 27. Februar 2007 (ON 14) die Anträge des Antragstellers, der Antragsgegnerin wegen der in dem unter der Überschrift „Zwei Teile sind kein Ganzes“ und der Subüberschrift „Protokoll eines seit 15 Monaten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.05.2011

TE OGH 1984/3/14 1Ob40/83

Die klagende Partei ist Medieninhaber der in Wien erscheinenden Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung". Bis Ende April 1981 war die Samstagausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" in einen Farbumschlag eingelegt, ab Mai 1981 sollte sie mit einer Farbbeilage mit dem Titel "Bunte Krone" erscheinen, was in Prospekten angekundigt worden war. Die Ausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 2. 5. 1981 enthielt erstmals eine solche Farbbeilage. Wegen der Ankündigung der Farbbeilage "Bunte Krone" begehrten ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.03.1984

RS OGH 1984/3/14 1Ob40/83, 4Ob539/89

Norm: MedienG §39
Rechtssatz: Für die vermögensrechtlichen Nachteile des Medieninhabers aus einer aufgehobenen Beschlagnahme, der keine Einziehung gefolgt war, haftet der Bund unabhängig von einem Verschulden seiner Organe auch dann, wenn der Beschlagnahme eine die Verbreitung der beschlagnahmten Druckschrift untersagende einstweilige Verfügung vorangegangen war. Entscheidungstexte 1 Ob 40/83... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.1984

RS OGH 1984/3/14 1Ob40/83, 4Ob539/89

Norm: ABGB §1295 Ia3dABGB §1295 Ia3eMedienG §39
Rechtssatz: Hat ein Schädiger durch Erwirkung eines bloßen Verbotes (hier: einer einstweiligen Verfügung) weder in das Eigentum noch in die tatsächliche Verfügungsmöglichkeit des Geschädigten eingegriffen, haftet ein weiterer Schädiger, der dann auch die Verfügungsmöglichkeit (hier: durch Beschlagnahme) beseitigte, für den eingetretenen Schaden zumindest wie bei kumulativer Kausalität. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.1984

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