Norm: MedienG §38 Abs2 MedienG § 38 heute MedienG § 38 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz: Nur in Fällen einer bloß teilweisen Wiederveröffentlichung (§ 38 Abs 2 zweiter Fall MedG) der auf Grund einer Beschlagnahme dem Verbreitungsverbot und Veröffentlichungsverbot unterliegenden Testgesam... mehr lesen...