Entscheidungen zu § 22 MedienG

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RS UVS Oberösterreich 2012/08/13 VwSen-420749/12/Gf/Rt

Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Der Grundsatz der Subsidiarität der Maßnahmenbeschwerde schließt nicht aus, dass sich der von einer finanzpolizeilichen Beschlagnahme Betroffene auf diesem Weg gegen sonstige im Zuge der Kontrolle gesetzten Zwangsmaßnahmen rechtlich zur Wehr setzen kann. Die von einem Exekutivorgan gegen den... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 13.08.2012

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