Entscheidungen zu § 15 Abs. 3 MedienG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1998/4/21 11Os48/98, 15Os64/15y (15Os65/15w, 15Os66/15t)

Norm: MedienG §15 Abs3
Rechtssatz: Die Frist des § 15 Abs 3 MedG ist eine an das Gericht gerichtete prozessuale Mahnfrist. Ihre Überschreitung stellt eine Verletzung des Gesetzes dar, bewirkt jedoch keine Nichtigkeit der nachfolgend (verspätet) getroffenen Entscheidung. Entscheidungstexte 11 Os 48/98 Entscheidungstext OGH 21.04.1998 11 Os 48/98 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.04.1998

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