Entscheidungen zu § 10 Abs. 2 MedienG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2014/3/19 15Os15/14s

Norm: MedienG §9 Abs3MedienG §10 Abs2
Rechtssatz: Eine nachträgliche Mitteilung hat sich gemäß § 10 Abs 2 MedienG in ihrem Inhalt auf das zu dem angestrebten Rechtsschutz Erforderliche zu beschränken. Daraus kann eine Berechtigung zur wörtlichen Wiedergabe der gesamten Primärmitteilung ? anders als nach § 9 Abs 3 MedienG für eine Gegendarstellung ? nicht abgeleitet werden. Eine nachträgliche Mitteilung, die zahlreiche Wiederholungen und für das... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.2014

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