Entscheidungen zu § 45 BauV

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Wien 1994/06/20 07/21/252/94

Begründung: Mit Straferkenntnis vom 10.2.1994, Zl MBA 9 - S 6898/92, wurde dem Beschuldigten vom Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk, wie folgt zur Last gelegt: "Sie haben als Alleininhaber der "A" mit Gewerbeberechtigung in Wien, M-Straße und als Arbeitgeber zu verantworten, daß am 19.8.1992 auf der Baustelle in Wien, H-gasse/N-gasse/I-Straße den zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer erlassenen Anordnungen insoferne zuwidergehandelt w... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.06.1994

RS UVS Wien 1994/06/20 07/21/252/94

Rechtssatz: Bei Arbeiten, die eine größere Bewegungsfreiheit erfordern (hier Spenglerarbeiten) sieht §72 Abs2 AAV eine konkrete Schutzausrüstung vor und läßt keine Alternative zu. Schlagworte Spenglerarbeiten, Schutzausrüstung bei Spenglerarbeiten mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 20.06.1994

RS UVS Wien 1994/06/20 07/21/252/94

Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach §7 Abs1 iVm §7 Abs2 BauV iVm §33 Abs1 lita Z12 ASchG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd §5 Abs1 VStG Schlagworte Spenglerarbeiten, Schutzausrüstung bei Spenglerarbeiten mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 20.06.1994

RS UVS Wien 1994/06/20 07/21/252/94

Rechtssatz: Das Gebot des §7 Abs2 BauV wonach "in solchen Fällen die Dienstnehmer durch Anseilen gegen Absturz zu sichern" sind, geht über das allgemeine Gebot des §72 Abs1 AAV, Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen, hinaus. §72 Abs1 AAV hat somit bei absturzgefährlichen Dacharbeiten keinen selbständigen Anwendungsbereich neben §7 Abs1 u Abs2 BauV Schlagworte Spenglerarbeiten, Schutzausrüstung bei Spenglerarbeiten mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 20.06.1994

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