Mit Bescheid vom 18. Mai 1989 erteilte der Magistrat der Landeshauptstadt Linz der Beschwerdeführerin als Eigentümerin näher beschriebener Anschlagtafeln den Auftrag, die auf den Grundstücken Nr. 872/82, 846/17 und 860/1, alle KG X, insgesamt sieben Großtafeln im Ausmaß von jeweils 3,50 x 3 m binnen vier Wochen nach Rechtskraft des Bescheides zu beseitigen. Der Auftrag wurde auf § 61 Abs. 5 der Oberösterreichischen Bauordnung, LGBl. Nr. 35/1976 i.d.g.F., gestützt. Er gründete sich auf... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL70704 Theater Veranstaltung OberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
Norm: BauO OÖ 1976 §23 Abs1;BauO OÖ 1976 §41 Abs1;BauO OÖ 1976 §41 Abs4;BauO OÖ 1976 §61;BauV OÖ 1985 §2;
Rechtssatz: Auch nicht bewilligungspflichtige bauliche Anlagen ... mehr lesen...