Die erstinstanzliche Behörde erließ gegen die beiden Beschuldigten als handelsrechtliche Geschäftsführer der Dipl. Ing. A W Baugesellschaft mbH mit Sitz in G, Wn St, zwei gleichlautende Straferkenntnisse mit folgender Tatumschreibung: Sie haben es lt. Strafantrag des Arbeitsinspektorates Kärnten vom 26.08.2008 als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers, der Dipl. Ing. A W Baugesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in G, Wn S... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: BauV §17 Abs2 VStG §44a Z1 BauV § 17 heute BauV § 17 gültig ab 01.05.2014 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 77/2014 BauV § 17 gültig von 01.01.2010 bis 30.04.2014 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 256/2009 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 25.5.2000, GZ.: 15.1 1998/4959, stellte die Bezirkshauptmannschaft Liezen, Politische Expositur Gröbming ein gegen Herrn Ing. B S eingeleitetes Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verdachtes der Übertretung nach § 17 Abs 2 Bauarbeiterschutzverordnung ein. Begründet wurde der Einstellungsbescheid im Wesentlichen damit, dass ein beim Bezirksgericht B A durchgeführtes Gerichtsverfahren ergeben habe, dass dem tödlich verunglückten Arbeiter bei der Errichtung der Stiege der Woh... mehr lesen...
Rechtssatz: § 17 Abs 2 BauV ist ein sogenannter Auffangtatbestand, welcher dem Arbeitgeber für jene Arbeitsschritte auf der Baustelle, für welche nach der Bauarbeiterschutzverordnung keine Spezialvorschriften bestehen, eine allgemeine Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen und geeigneten Betriebseinrichtungen, sonstigen mechanischen Einrichtungen und Betriebsmittel sowie der notwendigen Schutzvorrichtungen auferlegt. Hiebei ist im Anlassfall gegebenenfalls unter Beiziehung ei... mehr lesen...