Entscheidungen zu § 17 Abs. 2 BauV

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TE UVS Steiermark 2001/01/31 30.15-31/2000

Mit Bescheid vom 25.5.2000, GZ.: 15.1 1998/4959, stellte die Bezirkshauptmannschaft Liezen, Politische Expositur Gröbming ein gegen Herrn Ing. B S eingeleitetes Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verdachtes der Übertretung nach § 17 Abs 2 Bauarbeiterschutzverordnung ein. Begründet wurde der Einstellungsbescheid im Wesentlichen damit, dass ein beim Bezirksgericht B A durchgeführtes Gerichtsverfahren ergeben habe, dass dem tödlich verunglückten Arbeiter bei der Errichtung der Stiege der Woh... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 31.01.2001

RS UVS Steiermark 2001/01/31 30.15-31/2000

Rechtssatz: § 17 Abs 2 BauV ist ein sogenannter Auffangtatbestand, welcher dem Arbeitgeber für jene Arbeitsschritte auf der Baustelle, für welche nach der Bauarbeiterschutzverordnung keine Spezialvorschriften bestehen, eine allgemeine Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen und geeigneten Betriebseinrichtungen, sonstigen mechanischen Einrichtungen und Betriebsmittel sowie der notwendigen Schutzvorrichtungen auferlegt. Hiebei ist im Anlassfall gegebenenfalls unter Beiziehung ei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 31.01.2001

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