Entscheidungen zu § 130 Abs. 1 BauV

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RS UVS Oberösterreich 1997/07/31 VwSen-280188/8/Ga/Fb

Rechtssatz: Hat der Berufungswerber - zulässig und nicht widerlegt - die Einrede iSd § 7 Abs.4 BauV erhoben und konnten in diesem Fall technische Schutzmaßnahmen wegen Unverhältnismäßigkeit des hiefür erforderlichen Aufwandes entfallen, so genügte es - und dies übersieht der Berufungswerber - keineswegs, den Arbeitnehmern die persönlichen Schutzausrüstungen iSd § 30 BauV lediglich zur Verfügung zu stellen. Vielmehr müssen die Arbeitnehmer mit der also zur Verfügung gestellten Ausrüstung au... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 31.07.1997

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