Entscheidungen zu § 12 Abs. 9 BauV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/21 93/05/0122

Zur Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles wird im Interesse der Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 28. Mai 1991, Zl. 90/05/0244, hingewiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 24. Oktober 1990 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden war, weil davon ausgegangen werden müsse, daß mit dem erstinstanzlichen Baubewilligungsbescheid vom 12. Jänner 1990 auch Öffnungen in der nördlichen Außenmauer des Bauvorhab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 93/05/0122

Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL70704 Theater Veranstaltung OberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: BauO OÖ 1976 §49 Abs4;BauRallg;BauV OÖ 1985 §12 Abs9;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Regelung des § 12 Abs 9 OÖ BauV 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/13 93/05/0054

Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 18. April 1980 war dem Beschwerdeführer die baubehördliche Bewilligung "für den Einbau eines gesonderten Stiegenaufganges im rückwärtigen Teil des Hauses" X, O-Platz Nr. 30, Grundstück Nr. 212/2 des Grundbuches über die Kat. Gem. X, erteilt worden. Unter Punkt 3. dieses Bescheides wurde folge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.04.1993

RS Vwgh 1993/4/13 93/05/0054

Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL70704 Theater Veranstaltung OberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82000 BauordnungL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
Norm: BauO OÖ 1976 §59 Abs1;BauO OÖ 1976 §59 Abs2;BauRallg;BauV OÖ 1985 §12 Abs9;BauV OÖ 1985 §15 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1993

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