Norm: DSG §1 Abs1DSG §7 Abs3MRK Art8 Abs1StGB §310
Rechtssatz: Den Bestimmungen des § 1 Abs 1 DSG und des § 310 Abs 1 StGB liegt ein "materieller" und demzufolge "relativer Geheimnisbegriff" zugrunde. Geschützt sind danach nur Geheimnisse, an deren Wahrung ein schutzwürdiges Interesse besteht. Als in diesem Sinne schutzwürdig bezeichnet aber die zitierte
Norm: des DSG, die im Zusammenhang mit der (gleichfalls im Verfassungsrang stehenden) Vorsch... mehr lesen...