Norm: DSG §1 Abs1DSG §2DSG §3
Rechtssatz: Ein Eingriff in das Recht auf Datenschutz kann nach der gebotenen Interessenabwägung gerechtfertigt sein. Bei dieser sind die von der Judikatur zu anderen Interessenkollisionen (zum Beispiel beim Recht auf Meinungsfreiheit nach Art 10 MRK gegenüber dem Recht auf Ehre nach § 1330 ABGB) entwickelten Grundsätze (SZ 64/36) anwendbar. Entscheidungstexte 6 O... mehr lesen...
Norm: DSG §2DSG §3
Rechtssatz: Wenn bei einer Disziplinaranzeige an eine Standesbehörde Daten des Angezeigten weitergegeben werden, kann dies wegen überwiegendem öffentlichen Interesse an der Verfolgung nicht verjährter Disziplinarvergehen gerechtfertigt sein. Entscheidungstexte 6 Ob 2228/96g Entscheidungstext OGH 12.03.1997 6 Ob 2228/96g Veröff: SZ 70/42 ... mehr lesen...
Norm: DSG §2DSG §3
Rechtssatz: Das Grundrecht auf Datenschutz nach § 1 DSG gilt auch für nicht verarbeitete (= nicht aus einer Datenverarbeitung stammende) Daten. Entscheidungstexte 6 Ob 2228/96g Entscheidungstext OGH 12.03.1997 6 Ob 2228/96g Veröff: SZ 70/42 1 Ob 109/02i Entscheidungstext OGH 25.06.2002 1 Ob 109/02i ... mehr lesen...