Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft ist der 31. Dezember. Der Gesellschaftsvertrag vom 5. 9. 1994 enthält ua folgende Bestimmungen: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird sie durch je zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, sofern nicht im Bes... mehr lesen...
Norm: DSG §1 Abs2HGB §277HGB §283EG-RL 2003/58/EG - Änderungsrichtlinie zur Publizitätsrichtlinie 32003L0058 allgEWG-RL 68/151/EWG - Publizitätsrichtlinie 368L0151, EWG-RL 78/660/EWG - Bilanzrichtlinie 378L0660 allg UGB §283 Abs3 DSG Art. 1 § 1 heute DSG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es wurde selbst der Aufforderung, die Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB bekanntzugeben, bislang nicht entsprochen. Unterlässt die Gesellschaft die fristgemäße Mitteilung, so gelten die von der Größe der Gesellschaft abhängigen Vorschriften gemäß § 282 Abs 2 HGB zu Unrecht in Anspruch genommen. Demnach besteht bei Unterlassen der (fristgerechten) Mitteilung über die Größenmerkmale die ... mehr lesen...
Norm: DSG §1 Abs2 DSG Art. 1 § 1 heute DSG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 DSG Art. 1 § 1 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2013
Rechtssatz:
Eine generelle Vorgangsweise, zur Ermit... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht ***** behängt gegen M***** D***** und A***** P***** ein Strafverfahren wegen des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB. Anläßlich der Anberaumung der Hauptverhandlung richtete das Bezirksgericht eine Anfrage an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger betreffend Beschäftigungsverhältnisse der Beschuldigten. Anschließend holte es von dem bekanntgegebenen Dienstgeber des Beschuldigten A***** P***** mit Formblatt (AußStrFor... mehr lesen...