Entscheidungen zu § 93 Abs. 2 BSVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2004/5/18 10ObS20/03v

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Entscheidung | OGH | 18.05.2004

TE OGH 1991/11/26 10ObS85/91

Entscheidungsgründe: Die am 3.12.1983 geborene Tochter des Klägers war wegen eines chronischen Tubenmittelohrkatarrhs mit entsprechender Hörbeeinträchtigung und einer chronischen Tonsillitis und Adenoidhyperplasie in laufender fachärztlicher Behandlung bei Prim. Dr. B*****. Über dessen Ratschlag wurde sie im Juni 1989 in der Krankenanstalt für Tageschirurgie Dr. P***** operiert. Es wurden ihr die Mandeln und Polypen entfernt und beidseitig eine Paukendrainage mit einer Röhrchenimpla... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.11.1991

RS OGH 1990/1/23 10ObS360/89, 10ObS20/03v

Norm: BSVG §93 Abs2
Rechtssatz: Die Differenzierung zwischen öffentlichen und privaten Krankenanstalten in § 93 Abs 2 BSVG einerseits sowie die Tatsache andererseits, daß in § 88 BSVG für einen Kostenzuschuß bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes das Erfordernis der Unaufschiebbarkeit der (nicht stationären) Krankenbehandlung nicht gefordert wird, erscheint auch verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.01.1990

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