Aus der vorliegenden Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Landesstelle für Steiermark in Graz, stellte mit Bescheid vom 7. Juni 1988 fest, daß der Beschwerdeführer ab 1. Jänner 1988 bis weiterhin in der Pensionsversicherung der Bauern gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 BSVG pflichtversichert sei. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Landesstelle für Steiermark in Gr... mehr lesen...