Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 21.01.2026, VSNR: XXXX , hat die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (in der Folge: SVS, belangte Behörde) gemäß § 410 ASVG iVm § 182 BSVG festgestellt, dass die Rückforderung von Beiträgen in Höhe von € 1.089,34 gemäß § 40 Abs. 2 BSVG nicht zurecht gebührt. 1. Mit Bescheid vom 21.01.2026, VSNR: römisch 40 , hat die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (in der Folge: SVS, b... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden SVS oder belangten Behörde) vom 04.05.2022 stellte diese fest, dass der Beschwerdeführer zum 04.04.2022 verpflichtet sei, Beiträge zur Sozialversicherung inklusive Beitragszuschläge in einer Gesamthöhe von EUR 4.226,02 zu zahlen. 2. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 06.05.2022 zugestellt.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden SVS oder belangten Behörde) vom 04.05.2022 stellte diese fest, dass der Beschwerdeführer zum 04.04.2022 verpflichtet sei, Beiträge zur Sozialversicherung inklusive Beitragszuschläge in einer Gesamthöhe von EUR 4.226,02 zu zahlen. 2. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 06.05.2022 zugestellt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX, OB: XXXX sprach die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Regionalbüro XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz SVB) aus, dass XXXX, geb. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz BF) ab dem 01.01.2000 nicht in der Kranken- und Pensionsversicherung der Bauern pflichtversichert sei (Spruchpunkt 1.) und stellte die Beitragsgrundlage für den Zeitraum 01.05.1991 bis 31.12.199... mehr lesen...