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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 02.08.2021 sprach die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen, Landesstelle Tirol (in der Folge: belangte Behörde), aus, dass Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) als Betriebsnachfolger für Beiträge, Beitragszuschläge, Nebengebühren und Kostenanteile in der Gesamthöhe von € 9.353,07, die seine Vorgängerin XXXX (in der Folge: Ewa J.) für die Zeit v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Regionalbüro Niederösterreich/Wien, (in weiterer Folge belangte Behörde genannt) hat mit Bescheid vom 11.08.2014, Ordnungsbegriff XXXX, festgestellt, dass die Beschwerdeführerin als Betriebsnachfolgerin für Beiträge, Beitragszuschläge und Nebengebühren im Gesamtausmaß von € 1.526,23,- 1. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Regionalbüro Niederösterreich/Wien... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Regionalbüro Niederösterreich/Wien vom 18.08.2010, Ordnungsbegriff: XXXX wurde der Beschwerdeführerin als Betriebsnachfolgerin Beiträge, Beitragszuschläge und Nebengebühren im Gesamtausmaß von EUR 2.998,88 die der Vorgänger Herr XXXX, für die Zeit vom 01.05.2007 bis 30.04.200... mehr lesen...