1. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet wird. 1. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen ein Erkenntnis... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §2 Abs7; BSVG §348 Abs1 Z1; BSVG §348 Abs2 Z2; BSVG §39a Abs2; BSVG § 2 heute BSVG § 2 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2024 BSVG § 2 gültig von 01.07.2020 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...