Entscheidungsgründe: I. 1. Vor der 16. Novelle zum BSVG war bei der Führung desselben land(forst)wirtschaftlichen Betriebes durch Ehegatten auf gemeinsame Rechnung und Gefahr nur ein Ehegatte pflichtversichert, wobei in erster Linie jener Ehegatte von der Pflichtversicherung ausgenommen war, der bereits anderweitig sozialversichert oder als Beamter tätig gewesen ist; traf dies auf beide Ehegatten oder keinen von ihnen zu, so war nur jener Ehegatte pflichtversichert, der de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Vor der 16. Novelle zum BSVG war bei der Führung desselben land(forst)wirtschaftlichen Betriebes durch Ehegatten auf gemeinsame Rechnung und Gefahr nur ein Ehegatte pflichtversichert, wobei in erster Linie jener Ehegatte von der Pflichtversicherung ausgenommen war, der bereits anderweitig sozialversichert oder als Beamter tätig gewesen ist; traf dies auf beide Ehegatten oder keinen von ihnen zu, so war nur jener Ehegatte pflichtversichert, der de... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsgegenstand B-VG Art140 Abs7 zweiter Satz BSVG §255 Abs21 BSVG §280 Abs2 Z1 idF 24. BSVG-Nov, BGBl I 101/2001 VfGG §62 Abs1 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsgegenstand B-VG Art140 Abs7 zweiter Satz BSVG §255 Abs21 BSVG §280 Abs2 Z1 idF 24. BSVG-Nov, BGBl I 101/2001 VfGG §62 Abs1 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...