Entscheidungsgründe: Der am 5. 6. 1946 geborene Kläger (im vorinstanzlichen Verfahren: Erstkläger) stellte am 4. 5. 2001 bei der beklagten Pensionversicherungsanstalt gestützt auf § 255 Abs 21 BSVG einen Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Der am 5. 6. 1946 geborene Kläger (im vorinstanzlichen Verfahren: Erstkläger) stellte am 4. 5. 2001 bei der beklagten Pensionversicherungsanstalt gestützt auf Paragraph 255, Absatz 21, BSVG einen Antrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12. 9. 1945 geborene Klägerin stellte am 3. 8. 2000 (und 23. 8. 2000) bei der beklagten Partei zum Stichtag 1. 10. 2000 den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Bescheid vom 22. 9. 2000 lehnte die beklagte Partei den "Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension" mangels Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 10. 2000 ab. Im Rahmen der Bescheidbegründung wurde der Klägerin mitgeteilt, ihrem Antrag auf vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 20. 9. 2000 den Antrag der am 10. 7. 1945 geborenen Klägerin vom 12. 7. 2000 bzw 21. 7. 2000 auf Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitspension bzw vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit mit der
Begründung: abgelehnt, dass die Klägerin nicht erwerbsunfähig sei und die Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit ab dem Stichtag 1. 7. 2000 gemäß § 274 Abs 2 BSVG nicht mehr vorgesehen sei. Ge... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 4. 8. 2000 den Antrag der am 23. 7. 1945 geborenen Klägerin vom 15. 5. 2000 auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 8. 2000 mit der
Begründung: abgelehnt, dass Erwerbsunfähigkeit nicht vorliege. Ab dem Stichtag 1. 7. 2000 sei die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit gemäß § 274 Abs 2 BSVG nicht mehr vorgesehen. Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 4. 8. 2000 den Ant... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 22. 7. 1998 wurde der Antrag des Klägers vom 3. 7. 1998 auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit mit der
Begründung: abgelehnt, dass er die Wartezeit gemäß § 111 BSVG nicht erfülle. Das Erstgericht wies das vom Kläger dagegen erhobene und auf die Gewährung der abgelehnten Leistung gerichtete Klagebegehren auch im zweiten Rechtsgang ab. Nach seinen Feststellungen war der am 26. 11. 1938 geborene Kläger ... mehr lesen...
Norm: BSVG §255 Abs21 BSVG § 255 heute BSVG § 255 gültig ab 08.08.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2001 BSVG § 255 gültig von 12.01.2000 bis 07.08.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2000
Rechtssatz:
Die Üb... mehr lesen...
Begründung: Die am 12. 9. 1945 geborene Klägerin stellte am 3. 8. 2000 (und 23. 8. 2000) bei der beklagten Partei zum Stichtag 1. 10. 2000 den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Bescheid vom 22. 9. 2000 lehnte die beklagte Partei den "Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension" mangels Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit ab. Im Rahmen der Bescheidbegründung wurde der Klägerin mitgeteilt, ihrem Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen Erwe... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 20. 9. 2000 den Antrag der am 10. 7. 1945 geborenen Klägerin vom 12. 7. 2000 bzw 21. 7. 2000 auf Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitspension bzw vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit mit der
Begründung: abgelehnt, dass die Klägerin nicht erwerbsunfähig sei und die Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit ab dem Stichtag 1. 7. 2000 gemäß § 274 Abs 2 BSVG nicht mehr vorgesehen sei. Gegen diese... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2 B-VG Art140 Abs1 BSVG §255 Abs21 BSVG §280 Abs2 Z1BSVG idF der 24.BSVG-Nov BGBl I 2001/101 §280 Abs2 Z1 B-VG Art. 89 heute B-VG Art. 89 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 89 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 30. 11. 2000 den Antrag der am 21. 9. 1945 geborenen Klägerin vom 23. 11. 2000 auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspensin wegen Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 12. 2000 mit der
Begründung: abgelehnt, § 122c BSVG sei gemäß § 273 Abs 2 BSVG idF des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes (SVÄG) 2000, BGBl I Nr 43/2000) mit Ablauf des 30. 6. 2000 außer Kraft getreten, sodass ein Leistungsanspruch zum Stichtag 1. 12. 2000 nicht m... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheiden vom 8. 11. 2000 (Erstklägerin), 30. 11. 2000 (Zweitklägerin) und 27. 12. 2000 (Drittklägerin) die Anträge der im Zeitpunkt der Antragstellung im 56. bzw. 57. Lebensjahr stehenden Klägerinnen vom 2. 11. 2000 (Erstklägerin), 23. 11. 2000 (Zweitklägerin) und 19. 12. 2000 (Drittklägerin) auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit mit der
Begründung: abgelehnt, § 122c BSVG sei gemäß § 274 Abs 2 BSVG idF des ... mehr lesen...
Norm: BSVG §122c BSVG §255 Abs21 BSVG § 122c gültig von 01.01.1998 bis 30.06.2000 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 43/2000 BSVG § 255 heute BSVG § 255 gültig ab 08.08.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2001 BSVG § 255 gült... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 20. 8. 1945 geborene Klägerin stellte am 11. 10. 2000 bei der beklagten Partei zum Stichtag 1. 11. 2000 den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Bescheid vom 24. 11. 2000 lehnte die beklagte Partei den Antrag auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 11. 2000 ab. § 122c BSVG sei gemäß § 274 Abs 2 BSVG idF SRÄG 2000 mit Ablauf des Juni 2000 außer Kraft getrete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 31. 7. 1945 geborene Klägerin stellte am 20. 3. 2000 bei der beklagten Partei zum Stichtag 1. 8. 2000 den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Bescheid vom 11. 10. 2000 lehnte die beklagte Partei den "Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension" mangels Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 8. 2000 ab. Der Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit sei gemäß § 274 Abs 4 BSVG als ... mehr lesen...