Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 13.11.2017 bei der belangten Behörde eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Dem Antrag waren folgende Unterlagen in Kopie beigeschlossen: * ein Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der Bauern über die Zuerkennung einer Alterspension in der näher bezeichneten Höhe an die Ehefrau des Beschwerdeführer... mehr lesen...