Entscheidungen zu § 127 Abs. 4 BSVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1994/4/26 10ObS74/94

Entscheidungsgründe: Die am 18.8.1966 geschlossene Ehe der Klägerin mit dem Versicherten Georg S*****wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 26.1.1988 aus dem Verschulden des beklagten Mannes geschieden. Am selben Tag, unmittelbar vor der Verkündung dieses Urteiles, schloß die Klägerin mit ihrem Ehemann für den Fall der Rechtskraft des Scheidungsurteiles einen gerichtlichen Vergleich, dessen hier maßgeblicher Punkt 1 wie folgt lautete: "Im gerichtlichen Vergleich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.1994

TE OGH 1993/11/9 10ObS224/93

Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Klagebegehren auf Leistung einer Witwenpension im gesetzlichen Ausmaß nach dem geschiedenen, am 22. Juli 1992 verstorbenen Ehemann der Klägerin ab. Es begründete seine Entscheidung damit, daß ihr der Versicherte zur Zeit seines Todes keinen Unterhalt aufgrund eines gerichtlichen Vergleiches zu leisten gehabt habe (§ 127 Abs 4 BSVG in der bis 30. Juni 1993 geltenden Fassung). Das Erstgericht wies das Klagebegehren auf Leistung eine... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.11.1993

RS OGH 1994/4/26 10ObS224/93, 10ObS74/94

Norm: ASVG aF §258 Abs4BSVG aF §127 Abs4
Rechtssatz: Verpflichtet sich der Versicherte nach Scheidung der Ehe, seiner geschiedenen Gattin zur Abgeltung ihrer Ansprüche auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse sowie ihres Unterhaltsanspruches 750000 S zu zahlen, während sich die Gattin verpflichtet, davon um mindestens 600000 S eine Liegenschaft zur Befriedigung ihrer Wohnbedürfnisse und der der ehe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1993

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