Entscheidungen zu § 123 BSVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2001/7/10 10ObS120/01x

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Entscheidung | OGH | 10.07.2001

TE OGH 1996/11/25 10Rs150/96v

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Entscheidung | OGH | 25.11.1996

RS OGH 1996/11/25 10Rs150/96v

Norm: BSVG §111 Abs2 litaBSVG §123BSVG §124
Rechtssatz: Die Wartezeit für eine Leistung aus dem Versicherungsfall der dauernden Erwerbsunfähigkeit entfällt zwar dann, wenn der Versicherungsfall die Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit (hier im vorliegenden Fall "Borreliose" als Berufskrankheit) ist, die Voraussetzung der Pflichtversicherung muß aber zum Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles (Arbeitsanfall oder Beruf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.11.1996

TE OGH 1993/12/21 10ObS248/93

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Entscheidung | OGH | 21.12.1993

TE OGH 1990/9/25 10ObS318/90

Begründung: Der am 6.8.1927 geborene Kläger war selbständiger Landwirt und daneben V***-Arbeiter. Wegen schwerer Beeinträchtigungen des Stützapparates bezieht er seit 1981 von der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter eine Invaliditätspension. Seit dieser Zeit ist der Kläger nicht mehr in der Lage, eine regelmäßige Arbeitsleistung zu vollbringen; er konnte lediglich gelegentlich leichte Arbeiten durchführen. Am 9.9.1988 verletzte er sich bei Erweiterungsarbeiten für die Bienen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.09.1990

TE OGH 1990/9/25 10ObS280/90

Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 23.3.1988 lehnte die beklagte Partei die Gewährung einer Leistung aus der Unfallversicherung für die Folgen der angezeigten Erkrankung nach § 177 Abs 1 ASVG ab, weil eine Berufskrankheit iS der Anlage 1 zum ASVG nicht vorliege. Die dagegen rechtzeitig erhobene Klage stützte sich im wesentlichen darauf, daß beim Kläger eine Berufskrankheit iS der laufenden Nummer 30 und 43 vorliege. Er beantragte daher, ihm eine Versehrtenrente von 50 vH samt Z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.09.1990

RS OGH 1990/9/25 10ObS280/90, 10ObS318/90, 10ObS248/93, 10ObS177/95, 10ObS2147/96z, 10ObS120/01x

Norm: ASVG §203BSVG §123
Rechtssatz: Eine schon vor dem Arbeitsunfall oder der Berufskrankheit eingetretene gänzliche Erwerbsunfähigkeit des Versehrten schließt eine weitere Minderung der Erwerbsfähigkeit und damit einen Anspruch auf Versehrtenrente aus. Aus dem Bezug einer Erwerbsunfähigkeitspension nach § 123 BSVG allein darf noch nicht auf eine weitere Minderung der Erwerbsfähigkeit ausschließende gänzliche Erwerbsunfähigkeit des Versehrten ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1990

Entscheidungen 1-7 von 7

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