Norm: BundesmuseenG §10 Abs5BundesmuseenG 2002 §10 Abs5KollV für das Kunsthistorische MuseumVBG §24VBG §36VBG §78aVBG §89
Rechtssatz: §10 Abs5 Bundesmuseen-Gesetz in seiner Stammfassung ist nicht als Verweis auf das VBG, sondern als Rechtswahrungsklausel (statisch) zu verstehen, sodass sich die betroffenen Vertragsbedienstetenauf spätere Änderungen des VBG nicht berufen können; andererseits ist daraus aber zu schließen, dass sich die ehemaligen... mehr lesen...