Norm: §82 Tiroler LBedG§84 Abs5 VBG
Rechtssatz: Eine Beendigung des Dienstverhältnisses „im Einvernehmen mit dem Dienstgeber“ im Sinne des § 82 Abs 12 (nunmehr Abs 13) letzter Satz Tiroler LBedG ist auch im Fall eines das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis durch Austritt (§ 20 Abs 1 Z 1 BDG) beendenden Bundesbeamten möglich. Eine Beendigung des Dienstverhältnisses „im Einvernehmen mit dem Dienstgeber“ im Sinne des Paragraph 82, Ab... mehr lesen...