Entscheidungsgründe: Nach Beendigung ihres Studiums der Rechtswissenschaften im Jahr 1995 absolvierte die Klägerin die Gerichtspraxis, verschiedene Praktika und Managementkurse sowie die Sommerakademie "Karriereplanung für weibliche Führungskräfte". Seit 6. 10. 1997 war sie als Verwaltungsjuristin/Sachbearbeiterin an der Akademie der Bildenden Künste in Wien tätig, ab 1. 10. 1998 als Leiterin der Rechts- und Personalabteilung (in der nunmehrigen Entlohnungsgrupe/Bewertungsgruppe ... mehr lesen...
Norm: VBG §66 Abs6 VBG § 66 heute VBG § 66 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 66 gültig von 23.12.2018 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2018 VBG § 66 gültig von 12.02.2015 bis 22.12.2018 ... mehr lesen...