Norm: Krnt LVBG §50 Abs10
Rechtssatz:
Die Zurechnungsvorschrift gilt sowohl für Dienstverhältnisse, die durch Zeitablauf ex contractu als auch für solche die durch Zeitablauf ex lege enden.
Entscheidungstexte 9 ObA 173/90 Entscheidungstext OGH 29.08.1990 9 ObA 173/90 Schlagworte SW: Arbeitsverhältnis Eur... mehr lesen...