Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte Kündigungsentschädigung einschließlich anteiliger Sonderzahlungen für die Monate Juli und August 1999, eine restliche Urlaubsentschädigung sowie eine Abfertigung (abzüglich einbehaltener und an die beklagte Partei noch nicht abgeführter Privathonoraranteile). Er brachte dazu im Wesentlichen vor, dass er seit 1. 10. 1994 als provisorischer Leiter der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe bei der beklagten Partei beschäftigt gewesen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 23. 6. 1997 bis 26. 11. 1997 bei der Beklagten, einem Arbeitskräfteüber- lassungsunternehmen, beschäftigt. Die Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse wies als Ende des Beschäftigungsverhältnisses den 26. 11. 1997 und als Ende des Entgeltsanpruches den 5. 12. 1997 aus. Bei Einstellung wurde der Klägerin ein datumsmäßiges Ende des Dienstverhältnisses nicht genannt, ihr jedoch mitgeteilt, daß das Dienstverhältnis dann endet, wenn der Auftr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Dienstvertrag vom 21. 10. 1994 mit Wirksamkeit vom 3. 10. 1994 vom Landesschulrat für Steiermark als Vertragsbedienstete des Bundes "auf bestimmte Zeit d.i. auf die Dauer der Dienstabwesenheit von VB Ingrid S*****, längstens jedoch bis zum Wiederantritt des Dienstes von Rev. Martina E*****, vorerst befristet bis 2. 6. 1995" aufgenommen. Bei Abschluß des Dienstvertrages waren ihr die Befristung und der Umstand, daß sie nur als Ersatzk... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 AngG §19 Abs1 VBG §4 Abs3 ABGB § 1158 heute ABGB § 1158 gültig ab 01.10.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017 ABGB § 1158 gültig von 01.01.1917 bis 30.09.2021 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs3 VBG § 4 heute VBG § 4 gültig ab 01.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 4 gültig von 01.01.2023 bis 31.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 4 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2022 ... mehr lesen...
Norm: VBG §4 Abs3 VBG § 4 heute VBG § 4 gültig ab 01.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 4 gültig von 01.01.2023 bis 31.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 4 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2022 ... mehr lesen...