Norm: VBG §32 Abs4 VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 VBG § 32 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 210/2013 VBG § 32 gültig von 24.06.2006 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das zunächst befristete, ab 1.Juli 1984 auf unbestimmte Zeit verlängerte Dienstverhältnis des Klägers mit der beklagten Partei wurde mit Sondervertrag vom 8.Mai 1984 begründet. Darin wurde die Anwendung der Bestimmungen des VBG 1948 vereinbart. Die beklagte Partei ist eine seit dem Jahre 1496 bestehende Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit. Nach der aufsichtsbehördlich genehmigten Satzung der beklagten Partei dient das Badehospiz der Heilbehandlung von Pa... mehr lesen...