RS OGH 2013/11/29 8ObA8/13d

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Veröffentlicht am 29.11.2013
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Norm

VBG §32 Abs4

Rechtssatz

Sind freie und zu besetzende Arbeitsplätze vorhanden, obliegt es dem Dienstgeber, den betroffenen Vertragsbediensteten ihrer Qualifikation entsprechende Arbeitsplätze unter Hinweis auf die sonst erforderliche Kündigung anzubieten, wobei dieses Anbot unter Hinweis auf die sonst erforderliche Kündigung zu erfolgen hat. Erforderlichenfalls ist auch die Zustimmung des Betriebsrats zu einer entsprechenden Versetzung einzuholen, wobei eine in anderen Fällen verweigerte Zustimmung oder eine generelle ablehnende Haltung des Betriebsrats zu derartigen Versetzungen an dieser Verpflichtung des Dienstgebers nichts ändert.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 8/13d
    Entscheidungstext OGH 29.11.2013 8 ObA 8/13d
    Veröff: SZ 2013/119

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129272

Im RIS seit

12.03.2014

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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