Norm: VBG §30 Abs3VBG §32
Rechtssatz: Auch ein im voraus erklärter Verzicht auf Anfechtung einer Kündigung gemäß § 32 VBG ist wirksam, wenngleich eine entgegen den Vorschriften des § 32 VBG ausgesprochene Kündigung an sich rechtsunwirksam ist (§ 30 Abs 3 VBG). Entscheidungstexte 4 Ob 70/71 Entscheidungstext OGH 11.01.1972 4 Ob 70/71 Veröff: SZ 45/2 = JBl 1973,100 = EvBl 19... mehr lesen...
Norm: VBG §30 Abs3VBG §32 Abs2
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 30 Abs 3 VBG kommt es nicht darauf an, ob der Entlassungsgrund nach § 34 Abs 2 VBG einem "kongruenten" Kündigungsgrund nach § 32 Abs 2 VBG entspricht, sondern nur darauf, ob der für die Entlassung geltend gemachte Auflösungsgrund einen - entsprechenden - Kündigungsgrund nach § 32 Abs 2 VBG darstellt. (Hier: Verhältnis der Entlassungsgründe nach § 34 Abs 2 lit b und c VBG zum Kün... mehr lesen...