Norm: VBG §26 EG-RL 2000/78/EG-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 Art1, EG-RL 2000/78/EG-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 Art2EG-RL 2000/78/EG-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 Art6, EG Amsterdam Art234 VBG § 26 heute VBG § 26 gültig ab 10.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 12. 8. 1986 geborene Kläger und eine am 14. 10. 1984 geborene Kollegin absolvierten vom 3. 9. 2001 bis zum 2. 3. 2005 am Institut für Biotechnologie der Beklagten eine Lehre als Chemielabortechniker. Nach Abschluss der Lehre wurden beide Lehrlinge im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Behaltefrist (3. 3. 2005 bis zum 2. 6. 2005) im Rahmen von Dienstverhältnissen von der Beklagten weiterbeschäftigt. Im Rahmen dieser Dienstverhältnisse wurden de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 5. 9. 1983 bis 13. 1. 2002 als Vertragslehrerin für die beklagte Partei tätig. Mit 1. 2. 2002 wurde sie in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen. Für die Berechnung des Vorrückungsstichtags als Vertragsbedienstete im Jahr 1983 wurden die in unterhälftigen Beschäftigungsausmaßen von 18. 2. 1983 bis 5. 4. 1983 verbrachten Zeiten als kirchlich bestellte Religionslehrerin nur zur Hälfte angerechnet. Am 13. 10. 2003 stellte di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 11. 1994 wurde der Kläger befristet bis zum 31. 8. 1995 als Bundesvertragslehrer im Bereich des Stadtschulrates für Wien aufgenommen. Er wurde im Entlohnungsschema I L Entlohnungsgruppe 13, Entlohnungsstufe 3, mit Vorrückungsstichtag 22. August 1988 eingeordnet. Sein Beschäftigungsausmaß betrug 27,40 % der Vollbeschäftigung. Am 23. 11. 1994 wurde der Kläger befristet bis zum 31. 8. 1995 als Bundesvertragslehrer im Bereich des Stadtschulrates für Wi... mehr lesen...
Norm: VBG §19 VBG §26 VBG idF nach der Dienstrechts-Novelle 1999 (BGBl I Nr. 127/1999) §82 VBG § 19 heute VBG § 19 gültig von 12.02.2015 bis 11.02.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2015 VBG § 19 gültig ab 12.02.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2015 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Stadtgemeinde vom 1.2.1985 bis 31.8.1994 beschäftigt. Sie erhielt die vollen Bezüge bis 25.2.1993 ausbezahlt, vom 26.2.1993 bis 27.5.1993 49 % derselben samt anteiligen Sonderzahlungen und ab 28.5.1993 wegen Krankenstandes nach Ausschöpfung des Entgeltfortzahlungsanspruches keine Bezüge. Die Klägerin begehrt den der Höhe außer Streit stehenden Betrag mit dem Vorbringen, ihr gebührten für das vierte Kalendervierteljahr 1... mehr lesen...
Norm: nö GdVBG §7 Abs3nö GdVBG §26
Rechtssatz:
Mit dem Ende des Entgeltfortzahlungsanspruches des Vertragsbediensteten infolge langandauernder Krankheit entfällt auch der Anspruch auf die Sonderzahlungen.
Entscheidungstexte 8 ObA 289/95 Entscheidungstext OGH 14.09.1995 8 ObA 289/95 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 15. September 1990 bei der Beklagten als Kindergärtnerin beschäftigt. Das bis 14. September 1991 befristete Dienstverhältnis wurde am 5. Mai 1991 einvernehmlich aufgelöst. Als Ersatz für ihre Arbeit während der Weihnachts- und Osterferien im Ausmaß von 11 Arbeitstagen erhielt sie eine Dienstfreistellung von 11 Arbeitstagen. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin eine Urlaubsentschädigung (richtig Abfindung) für 35 Arbeitst... mehr lesen...
Norm: G über das Dienst - und Besoldungsrecht der vom Land Steiermark oder von den Gemeinden angestellten Kindergärtner (innen) und Erzieher an Horten LGBl 1985/77 §3GdVBG Graz §26
Rechtssatz:
Gemäß § 3 G über das Dienst - und Besoldungsrecht der vom Land Steiermark oder von den Gemeinden angestellten Kindergärtner (innen) und Erzieher an Horten LGBl 1985/77, sind Kindergärtner während der Ferien beurlaubt (Erholungsurlaub). Unter Fe... mehr lesen...
Norm: VBG §26 VBG § 26 heute VBG § 26 gültig ab 10.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024 VBG § 26 gültig von 01.01.2021 bis 09.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020 VBG § 26 gültig von 24.12.2020 bis 31.12.2020 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.3.1977 bis zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit 30.9.1982 bei der beklagten Marktgemeinde als Badewärter beschäftigt. Mit der Behauptung, daß die beklagte Partei im Juli 1982 den im Dienstvertrag vereinbarten Vorrückungssstichtag 23.5.1947 einseitig geändert und ohne seine Zustimmung den 16.2.1977 als neuen Vorrückungsstichtag festgelegt habe, was mit einer erheblichen Minderung seines Grundgehaltes verbunden gewes... mehr lesen...