Norm: ARHG §74 Abs1ARHV §9ARHV §52StPO §88 Abs1
Rechtssatz: Das in einem gerichtsanhängigen Strafverfahren zum Zweck der Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung (§ 74 Abs 1 ARHG) an den Untersuchungsrichter gestellte Begehren des Staatsanwaltes auf Herstellung einer beglaubigten Übersetzung der von ihm ausgefertigten Sachverhaltsdarstellung samt Aktenkopien (§ 52 ARHV) durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher in die Sprache des ersucht... mehr lesen...