Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1330150082/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: 32001L0083 Humanarzneimittel-RL Art49 Abs2;32001L0083 Humanarzneimittel-RL Art49 Abs3;AMBO 2009;EURallg;
Rechtssatz: Die Arzneimittelrichtlinie verlangt von einer sachkundigen Person eine mindestens zweijährige praktische Erfahrung, räumt den Mitgliedstaaten aber gleichzeitig die Befugnis ein, von diesem Erfordernis abzuweichen un... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vom 27. Juli 2010 wurde über Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 7 Abs. 8 Arzneimittelbetriebsordnung 2009 festgestellt, dass er auf Grund der von ihm vorgelegten Unterlagen nicht die (an eine sachkundige Person zu stellenden) Anforderungen des § 7 Abs. 3 Z. 2 Arzneimittelbetriebsordnung 2009 erfülle. Mit Bescheid des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen vom 27. Juli 2010 wurde über Antrag des Beschwerdeführer... mehr lesen...