Entscheidungen zu § 92 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2004/7/23 1R138/04f

Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.2004

TE OGH 1955/1/26 1Ob986/54

Das Erstgericht hat zufolge vollständiger Befriedigung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Partei von 6395 S 90 g s. A. auf deren Antrag sowohl die Einstellung der Exekution (durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung) als auch die Löschung des pfandrechtes verfügt (§§ 39 Abs. 1 Z. 6, 96 EO.). Das Rekursgericht hat dem Rekurs der verpflichteten Partei, die sich auf das Verfügungsrecht des Liegenschaftseigentümers nach § 469 ABGB. berief, insoweit Folge gegeben, als es den an... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.01.1955

RS OGH 1955/1/26 1Ob986/54

Norm: ABGB §469EO §92EO §96
Rechtssatz: Das Verfügungsrecht des Eigentümers besteht auch bei exekutiven Pfandrechten. Entscheidungstexte 1 Ob 986/54 Entscheidungstext OGH 26.01.1955 1 Ob 986/54 EvBl 1955/239 S 410 = SZ 28/17 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0002732 Dokumentnummer... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1955

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