Entscheidungen zu § 84a Abs. 1EuGV EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2009/6/23 3Ob101/09p

Begründung: Das polnische Bezirksgericht Szczecin (im Folgenden: Titelgericht) verhielt die in Österreich wohnhafte Verpflichtete (solidarisch mit einem weiteren, nach den Urteilsangaben in Deutschland wohnhaften Beklagten) mit Urteil vom 8. Oktober 2001 zur Zahlung von 23.351,63 PLN samt gesetzlichen Zinsen ab Entscheidungsdatum. Die betreibende Partei hatte in ihrer Klage eine österreichische Zustellanschrift der Verpflichteten angegeben. Das polnische Justizministerium ersuchte i... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.06.2009

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