Norm: EO §84 Abs2 Z2EO §84 Abs3UN - Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtV
Rechtssatz: Es ist zwischen der internationalen Zuständigkeit für eine Klage auf Aufhebung eines ausländischen Schiedsspruchs und der für die Geltendmachung von Gründen für die Versagung der Vollstreckbarerklärung für Österreich in Ansehung eines solchen Exekutionstitels zu unterscheiden. Allfällige Versagungsgründe können vor den ös... mehr lesen...
Norm: EO nF §84 Abs2EO nF §84 Abs3ZPO §223 Abs2ZPO §224ZPO §225 Abs1
Rechtssatz: Beim Widerspruchsverfahren handelt es sich von allen Anfang an um ein Erkenntnisverfahren und nicht um ein Exekutionsverfahren nach § 223 Abs 2 EO. Widerspruchsverfahren sind keine Ferialsachen. § 225 Abs 1 ZPO ist auf die Frist des § 84 Abs 2 EO zur Erhebung des Widerspruches anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO nF §84 Abs3ZPO §232 Abs1ZPO §521a Abs1
Rechtssatz: Durch die Zustellung des Widerspruches tritt Streitanhängigkeit ein. Nach diesem Zeitpunkt ist das Rechtsmittelverfahren, in dem über die Rechtzeitigkeit des Widerspruches entschieden werden soll, zweiseitig. Entscheidungstexte 3 Ob 229/97s Entscheidungstext OGH 15.10.1997 3 Ob 229/97s Veröff: SZ 70/204 ... mehr lesen...