Entscheidungen zu § 8 Abs. 2 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2014/10/22 3Ob176/14z

Norm: EO §8 Abs2EO §54 Abs1 Z2 litdEO §54b Abs2
Rechtssatz: § 8 Abs 2 EO hat eine „Aufwertung“ (und nicht eine Abwertung) im Auge. Sie ermöglicht ? als Ausnahme von dem in § 7 Abs 1 EO begründeten Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der geschuldeten Geldleistung ? die Hereinbringung eines zusätzlichen Betrages, der infolge Aufwertung aus einer Wertsicherungsklausel geschuldet wird. Eine Negativbehauptung, dass kein über den titelmäßig gesch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.10.2014

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