Entscheidungen zu § 73a Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2006/9/12 1Ob153/06s

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Entscheidung | OGH | 12.09.2006

RS OGH 2006/9/12 1Ob153/06s

Norm: EO §73a Abs1
Rechtssatz: Auch dem in § 73a Abs 1 EO angeführten Personenkreis ist die Einsicht in die in Betracht kommenden Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens nur insoweit gestattet, als sie im Einzelfall zum Erreichen der dort angeführten Ziele (Einleitung eines Rechtsstreits oder einer Exekution .....) notwendig ist. Entscheidungstexte 1 Ob 153/06s Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.2006

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