Entscheidungen zu § 73a Abs. 1 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2006/9/12 1Ob153/06s

Entscheidungsgründe: Die nunmehrige Gemeinschuldnerin stellte Anfang des Jahres 2003 bei der Beklagten ein Ratenansuchen betreffend rückständige Kommunalsteuer. Dieses wurde bewilligt. Die Ratenzahlungen wurden in der Folge jedoch nicht eingehalten. Im September 2003 stellte die nunmehrige Gemeinschuldnerin neuerlich ein Ratengesuch. Der Rückstand betrug damals mehr als EUR 30.000 und betraf einen großen Teil des Jahres 2002 sowie das gesamte Jahr 2003. Die Kommunalsteuer ist als Se... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.09.2006

RS OGH 2006/9/12 1Ob153/06s

Norm: EO §73a Abs1
Rechtssatz: Auch dem in § 73a Abs 1 EO angeführten Personenkreis ist die Einsicht in die in Betracht kommenden Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens nur insoweit gestattet, als sie im Einzelfall zum Erreichen der dort angeführten Ziele (Einleitung eines Rechtsstreits oder einer Exekution .....) notwendig ist. Entscheidungstexte 1 Ob 153/06s Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.2006

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