Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.04.2026, W261 2300791-2/14Z wurde über Herrn XXXX wegen beleidigender Schreibweise in seiner Emailnachricht an das Bundesverwaltungsgericht vom 15.04.2026 gemäß § 34 AVG iVm § 17 VwGVG eine Ordnungsstrafe in Höhe von € 150,- verhängt. Die Ordnungsstrafe war binnen 30 Tagen ab Zustellung dieses Beschlusses zu bezahlen. 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgeri... mehr lesen...