Entscheidungen zu § 7 Abs. 5 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1975/2/18 3Ob21/75

Norm: EO §7 Abs4 FEO §7 Abs5 GEO §42 Abs2 FEO §42 J
Rechtssatz: Wird ein Antrag auf Aufschiebung der Exekution nach §§ 7 Abs 5, 42 Abs 2 EO unmittelbar beim Exekutionsgericht gestellt, so ist als primäre Voraussetzung für die Bewilligung der Exekutionsaufschiebung nachzuweisen, daß überhaupt ein Antrag im Sinne des § 7 Abs 4 EO eingebracht worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 21/75 Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.02.1975

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