Entscheidungen zu § 67 Abs. 2 EO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2004/10/13 2000/10/0033

Mit Beschluss vom 11. November 1999 bewilligte das Bezirksgericht Innsbruck über Antrag des S-Verlages die Exekution (einer Unterlassungsverpflichtung) und verhängte gegen die beschwerdeführenden Parteien gemäß § 355 Abs. 1 EO eine Geldstrafe in der Höhe von S 60.000,-- zur ungeteilten Hand. Am gleichen Tag erging ein Zahlungsauftrag gegen die beschwerdeführenden Parteien zur Bezahlung der Geldstrafe in der Höhe von S 60.000,--. Die beschwerdeführenden Parteien erhoben einerseits Reku... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.10.2004

RS Vwgh 2004/10/13 2000/10/0033

Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §42 Z7;EO §67 Abs2;EO §78;ZPO §524;
Rechtssatz: Gemäß § 67 Abs. 2 EO kommt Rekursen im Rahmen des Exekutionsverfahrens "eine die Ausführung des angefochtenen Beschlusses hemmende Wirkung nur in den im Gesetze besonders bezeichneten Fällen zu". Eine Anordnung der Aufschiebung der Exekution über Antrag kommt gemäß § 42 Z 7 EO nur bei der Erhebung eines... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.2004

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