Entscheidungen zu § 54c Abs. 3 EO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1997/2/28 46R269/97t

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Entscheidung | OGH | 28.02.1997

RS OGH 1997/2/28 46R269/97t

Norm: EO §54b Abs1 Z2EO §54c Abs3EO §294JN §58
Rechtssatz: - "Innehalten des Vollzuges" kommt nur im vereinfachten Bewilligungsverfahren in Betracht; - wird Exekution zur Hereinbringung von Unterhaltsrückstand und laufenden Unterhaltes beantragt, dann ist im ordentlichen Bewilligungsverfahren zu entscheiden, wenn die dreifache Jahresleistung zusammen mit dem Rückstand die Grenze des § 54b Z2 EO (derzeit S 100.000,--) übersteigt. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.02.1997

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