Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht dem Drittschuldner, Wiener Gebietskrankenkasse gemäß § 54c Abs 3 EO aufgetragen, die von der mit Beschluß vom 20.12.1996 (in der Beschlußausfertigung irrtümlich 1986) bewilligten Forderungsexekution erfaßten Beträge weiterhin zurückzubehalten und Verfügungen über diese Beträge erst nach weiterer Verständigung durch das Gericht zu treffen. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht dem Drittschuldner, Wiene... mehr lesen...
Norm: EO §54b Abs1 Z2 EO §54c Abs3 EO §294 JN §58 EO § 54b heute EO § 54b gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 54b gültig von 01.07.2009 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 EO § 54b gültig von... mehr lesen...